Bewerberportal
Die folgenden Informationen gelten ausschließlich für Bewerbungen bei der Dr. P. Rahn & Partner Gemeinnützige Schulgesellschaft mbH. Die allgemeinen Angaben zum Verantwortlichen, zu unserem Datenschutzbeauftragten, zu Ihren Datenschutzrechten und zur zuständigen Aufsichtsbehörde finden Sie in den entsprechend bezeichneten Abschnitten dieser Datenschutzinformation. Sie gelten auch für Bewerbungen. Im Folgenden erläutern wir nur die Besonderheiten des Bewerbungsverfahrens.
Verarbeitung im Bewerbungsverfahren
Über unser Bewerberportal können Sie sich auf ausgeschriebene Stellen bewerben. Wir verarbeiten die Daten, die Sie uns im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung übermitteln, sowie die im Bewerbungsverfahren entstehenden Bearbeitungs- und Bewertungsdaten. Dazu gehören insbesondere Stamm- und Kontaktdaten, Angaben zu Qualifikation und Berufserfahrung, Verfügbarkeit und Gehaltsvorstellung, Antworten auf stellenbezogene Fragen sowie Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse und sonstige eingereichte Unterlagen.
Wir verarbeiten diese Daten, um Ihre Bewerbung zu bearbeiten, Ihre Eignung für die ausgeschriebene Stelle zu prüfen, mit Ihnen zu kommunizieren und über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses zu entscheiden. Rechtsgrundlage ist § 26 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 8 Satz 2 BDSG in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. b und Art. 88 DSGVO. Für die erforderliche Verarbeitung im regulären Bewerbungsverfahren ist keine Einwilligung erforderlich.
Zugriff und Einsatz von d.vinci
Zugriff auf die Bewerbungsdaten erhalten nur Personen, die mit dem konkreten Bewerbungsverfahren befasst sind, insbesondere die Personalabteilung, die zuständigen Führungskräfte und, soweit erforderlich, gesetzlich beteiligte Interessenvertretungen.
Für den technischen Betrieb und die Organisation des Bewerbungsverfahrens setzen wir die d.vinci HR-Systems GmbH, Nagelsweg 37–39, 20097 Hamburg, als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO ein. d.vinci verarbeitet die Daten in unserem Auftrag und nach unseren Weisungen.
Beim Aufruf des externen Bewerberportals werden technisch erforderliche Verbindungs- und Protokolldaten, insbesondere IP-Adresse, Zeitpunkt des Zugriffs und Browserinformationen, verarbeitet. Dies dient der sicheren Bereitstellung und dem Schutz des Portals auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für diese Zwecke nicht mehr erforderlich sind und keine rechtmäßigen Gründe für eine weitere Speicherung bestehen.
Softwaregestützte Vorsortierung
Das Bewerbermanagementsystem unterstützt die Bearbeitung, indem es Bewerbungen anhand von vorab festgelegten, stellenbezogenen Kriterien bewertet und vorsortiert. Art und Anzahl der Kriterien unterscheiden sich je nach Stelle; typischerweise werden etwa drei bis fünf Kriterien verwendet. Berücksichtigt werden können zum Beispiel erforderliche Qualifikationen, Bildungsabschlüsse, Berufserfahrung, Verfügbarkeit oder eine stellenbezogen erforderliche Gehaltsangabe.
Die automatisierte Bewertung dient nur der Strukturierung und Priorisierung. Sie stellt ein Profiling im Sinne von Art. 4 Nr. 4 DSGVO dar. Jede Bewerbung wird unabhängig von ihrer Einstufung durch eine zuständige Person geprüft. Dies gilt ausdrücklich auch für Bewerbungen, die das System als weniger passend einstuft oder in einer niedrigeren Priorität anzeigt.
Die zuständigen Personen können die Bewertung prüfen, korrigieren oder unberücksichtigt lassen. Über eine Einladung, die weitere Berücksichtigung, eine Absage oder eine Einstellung entscheiden ausschließlich Menschen. Eine ausschließlich automatisierte Entscheidung im Sinne von Art. 22 Abs. 1 DSGVO findet nicht statt.
Masernnachweis
Soweit eine ausgeschriebene Tätigkeit in einer von § 20 Abs. 8 und 9 IfSG erfassten Einrichtung ausgeübt wird, prüfen wir vor Tätigkeitsbeginn, ob der gesetzlich erforderliche Nachweis vorgelegt wird. Die Pflicht betrifft grundsätzlich Personen, die nach dem 31. Dezember 1970 geboren sind und in einer gesetzlich erfassten Einrichtung tätig werden sollen.
Als Nachweis kommen eine Impfdokumentation oder ein ärztliches Zeugnis über ausreichenden Impfschutz, ein ärztliches Zeugnis über Immunität oder eine medizinische Kontraindikation sowie die Bestätigung einer staatlichen Stelle oder einer anderen erfassten Einrichtung über einen bereits vorgelegten Nachweis in Betracht. Gesetzliche Ausnahmen werden berücksichtigt.
Im Erstbewerbungsformular erheben wir keinen Impfstatus und fordern keinen Impfpass oder ärztlichen Nachweis zum Upload an. Bei einer vorgesehenen Einstellung dokumentieren wir nur die für die Nachweiskontrolle erforderlichen Angaben, insbesondere Prüfdatum, Nachweisart, Ergebnis und gegebenenfalls Gültigkeitsdauer. Rechtsgrundlagen sind Art. 6 Abs. 1 Buchst. c und Art. 9 Abs. 2 Buchst. b DSGVO in Verbindung mit § 20 Abs. 8 und 9 IfSG sowie § 26 Abs. 3 BDSG, soweit anwendbar. Angaben zum Masernnachweis werden nicht für die Vorsortierung von Bewerbungen verwendet.
Speicherdauer
Kommt kein Beschäftigungsverhältnis zustande, löschen wir die Bewerbungsdaten grundsätzlich sechs Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens. Während dieser Zeit verarbeiten wir die Daten nur, soweit dies zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO; soweit besondere Kategorien personenbezogener Daten betroffen sind, gilt zusätzlich Art. 9 Abs. 2 Buchst. f DSGVO. Werden konkrete Ansprüche geltend gemacht oder bestehen gesetzliche Pflichten, dürfen die hierfür erforderlichen Daten bis zum endgültigen Abschluss der Angelegenheit gespeichert werden.
Bei einer Einstellung werden nur die für das Beschäftigungsverhältnis erforderlichen Daten in die Personalverwaltung übernommen.
Freiwilliger Bewerberpool
Nur wenn Sie gesondert und freiwillig einwilligen, speichert die Dr. P. Rahn & Partner Gemeinnützige Schulgesellschaft mbH Ihre Kontaktdaten, Ihren Lebenslauf, Ihre Qualifikationsangaben und die für eine spätere Berücksichtigung erforderlichen Bewerbungsunterlagen für höchstens zwölf Monate ab Erteilung der Einwilligung, um Sie bei passenden weiteren Stellen dieser Gesellschaft zu berücksichtigen und zu kontaktieren. Interne Bewertungen sowie Angaben und Nachweise zum Masernschutz werden nicht in den Bewerberpool übernommen.
Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. a in Verbindung mit Art. 7 DSGVO und § 26 Abs. 2 BDSG. Soweit die Bewerbungsunterlagen besondere Kategorien personenbezogener Daten enthalten, erfolgt deren Verarbeitung im Bewerberpool nur aufgrund Ihrer ausdrücklichen Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 Buchst. a DSGVO. Die Einwilligung ist freiwillig. Eine Nichterteilung oder ein späterer Widerruf hat keine Nachteile für das aktuelle Bewerbungsverfahren. Sie können die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft über die im allgemeinen Teil dieser Datenschutzinformation genannten Kontaktmöglichkeiten widerrufen. Nach Widerruf oder spätestens nach Ablauf der zwölf Monate werden die Pooldaten gelöscht, soweit keine andere Rechtsgrundlage eine weitere Speicherung erfordert.
Erforderliche und freiwillige Angaben
Erforderliche Angaben sind im Formular als Pflichtfelder gekennzeichnet. Ohne diese Angaben können wir die Bewerbung nicht bearbeiten. Ein Bewerbungsfoto und die Einwilligung in den Bewerberpool sind freiwillig.